Organisatorisches

Aufnahme und Kündigung

Aufnahmebedingungen

Es können alle Kinder im Alter von 2 1/2 bis 6 Jahren angemeldet werden.

Die Anmeldezeiten finden Sie in der Bürgerinformation der Gemeinde Denkendorf oder auf unserer Homepage unter "Aktuelles"

 

Kündigung durch die Eltern

Eine Abmeldung während des Kindergartenjahres ist nur aus dringlichen Gründen zum Monatsende, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen, möglich.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach dem 15. Mai eines Jahres ist eine Kündigung zum Kindergartenjahrende nicht mehr möglich.

Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind im Anschluss an das Kindergartenjahr eingeschult wird.

 

Kündigung durch den Träger

Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeitzum Wohle des Kindes nicht mehr gewährleistet und erscheint eine sinnvolle pädagogische Förderung und Bildung des Kindes nicht mehr möglich, kann das Vertragsverhältnis jederzeit gekündigt werden.

Auch bei Zahlungsrückständen behält sich der Träger vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich schriftlich zu kündigen.

 

Elternbeirat im Kindergartenjahr 2017/18

 

Ettinger Sabrina 1. Vorsitzende

Degener Daniel 2. Vorsitzender

Legl Kathrin Schriftführer

Anja Steuer, Aline Kittlaus, Nicole Reitzer, Doreen Utzmann Beisitzer